Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der L&G
Immobilien GmbH. Stand August 2023
I Allgemeines
1. Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen, Dienst- und
Werksleistungen einschließlich Montagen, Reparaturen,
Wartungen, Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen
gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen.
II Angebot & Angebotsunterlagen, Auftragsannahmen,
Referenzen
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Weitergabe an Dritte
ist ausgeschlossen und wird mit entsprechenden rechtlichen
Schritten geahndet. Diesbezüglich wird auf § 17 Abs. 2 UWG
hingewiesen.
III Umfang der Lieferpflicht
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann
als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche
Auftragsbestätigung.
IV Zahlungsbedingungen
1. Listenpreise und Preise in Angeboten sind freibleibend. Es
gelten die Preise am Tag der Lieferung. Für den Fall, dass nach
Vertragsabschluss die von uns zu zahlenden Netto-Einkaufspreise
für die vertragsgegenständlichen Materialien zum Zeitpunkt
ihrer Lieferung um mehr als 5% steigen, gelten diese Preise als
vereinbart. Der Käufer hat jedoch das Recht, einen geringeren
Preisanstieg darzulegen und nachzuweisen. Unsere Preise
verstehen sich ohne Verpackung und Transport soweit nicht
anders vereinbart.
V Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller
Forderungen aus der Geschäftsverbindung auch bis zur Einlösung
von Schecks unser Eigentum.
VI Lieferfristen, Gefahrtragung
1. Sind wir durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder
unvorhergesehene Ereignisse, die trotz der zu erwartenden
Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten gleich ob in
unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten wie
Betriebsstörungen, Verzögerungen die der Beförderung und nicht
richtiger oder rechtzeitiger Belieferung durch Zulieferanten an
der Erfüllung unserer Lieferpflicht gehindert, verlängert sich
die Lieferfrist auch während eines bestehenden
Lieferverzugs in angemessener Weise. Wird durch derartige
Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für uns
unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten.
VII Gewährleistung / Garantien
Bei Vorliegen von Mängeln – bei Fehlern von zugesicherten
Eigenschaften – leisten wir Gewähr, wie folgt:
1. Beanstandung wegen erkennbarer äußerer Mängel bei Lieferung
können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich,
spätestens aber innerhalb 6 Tagen nach Empfang der Ware
schriftlich erfolgt.
VIII Allgemeine Haftung
1. Die Gesellschaft ist nicht Hersteller der verkauften
Produkte. Die Gesellschaft übernimmt daher keinerlei Pflichten
aus solchen vom technischen Hersteller gewährten Garantien. Die
Lieferanten/Hersteller sind auch nicht ermächtigt
Garantieerklärungen mit Wirkung für die Gesellschaft abzugeben.
Ansprüche des Kunden aus Herstellergarantien sind daher
ausschließlich direkt dem Hersteller gegenüber geltend zu
machen.
IX Preise
1. Alle Preise verstehen sich so weit nicht anders angegeben
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Verpackung und
dem Transport ab Werk/Lager.
X Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Liefergeschäfte und Unterstützung
imB2B-Geschäft.
Die Übrigen AGB behalten ihre Gültigkeit und bleiben
unberührt.
XI Erfüllungsort
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Zahlungsort aus
dem Vertragsverhältnis ist Haren (Ems).